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Pflegehilfsmittel bis 42 € pro Monat

Kostenlose Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege – schnell und unkompliziert

Jetzt Antrag stellen

Bekannt aus

Kostenlose Pflegehilfsmittel ab Pflegegrad 1

Bis zu 42 € monatlich

Erstattung durch die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Kein Rezept notwendig

Einfacher Antrag ohne ärztliche Verordnung möglich.

Bequeme Lieferung

Monatliche Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause.

Individuell zusammenstellen

Sie können sich Ihre Pflegebox bedarfsgerecht zusammenstellen

Wir stellen den Antrag

Wir übernehmen die Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse für Sie.

Flexible

Sie können jederzeit Ihre Box anpassen, Lieferdaten ändern oder pausieren.

Jetzt Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel sind enthalten?

Wir entwickeln stets Pflegeboxen nach höchsten Qualitätsstandards.

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz (OP- oder FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge
  • Einmal-Lätzchen
Pflegehilfsmittel
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Was ist die Pflegebox?

Wir unterstützen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad sowie ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege und bieten einen umfassenden Service für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Die Pflegebox ist für Sie zu 100 % kostenfrei und enthält alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel der Produktgruppe 54. Personen mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse für diese Pflegeprodukte. Auch pflegende Angehörige, etwa von Eltern oder Schwiegereltern, können diesen Anspruch nutzen. Die Pflegebox wird jeden Monat bequem und zuverlässig direkt nach Hause geliefert.

Zu den Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Unser Service übernimmt die komplette Abwicklung – von der Antragstellung über die Lieferung bis zur direkten Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

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Häufige Fragen zur Pflegebox

Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad. Die Pflege muss im häuslichen Umfeld und mindestens zu einem Teil durch Angehörige erfolgen.

Die Pflegebox ist zuzahlungsfrei. Die Kosten von bis zu 40 € im Monat werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Wir übernehmen dazu alle Formalitäten.

Die Pflegebox können alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 beantragen.

Ganz einfach! Stellen Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel bei uns zusammen, indem Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel auswählen. Wir stellen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und kümmern uns um alle weiteren Formalitäten.

Nein! Die 42 € für Pflegehilfsmittel kann man sich nicht auszahlen lassen, da es sich um eine zweckgebundene Leistung handelt.

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern und eine Erhaltung der Selbstständigkeit ermöglichen. Dazu gehören z. B. Mundschutz, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel über die Pflegebox: versandkosten- und zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Sie können Ihr Pflegepaket jederzeit inhaltlich anpassen, pausieren oder kündigen.

Der Antrag läuft ganz einfach über uns. Unabhängig von Ihrer Pflegekasse (z. B. AOK, DAK, Barmer) übernehmen wir die Antragstellung für Sie.

Windeln für Erwachsene gehören nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Sogenannte Inkontinenzeinlagen gehören der Produktgruppe 15 an und zählen zu den Inkontinenzhilfsmitteln. Für diese ist die Krankenkasse zuständig.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nicht speziell für Inkontinenz gedacht. Liegt jedoch ein Pflegegrad vor, können die Pflegehilfsmittel zusätzliche Hygiene bei Inkontinenz-Patienten bieten.

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